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Spielplan

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Oldenburgischen Staatstheaters regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucherinnen und Theaterbesuchern und dem Theater. Bei Aufführungen anderer Veranstalter gelten diese Bedingungen nur für die Leistungen des Theaters.

1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnentinnen und Abonnenten gelten ergänzend die Abonnementbedingungen.

Preise/Vorstellungstermine

2.1 Die Bekanntgabe des Programms erfolgt durch die Internetseite www.staatstheater.de und durch die Monatsleporellos (Spielplanübersichten). Die Monatsleporellos erscheinen in der Regel am 15. eines jeden Monats für den übernächsten Monat.

2.2 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die angebotenen Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, dem Monatsspielplan und/oder der Homepage des Theaters ersichtlich. Für Gastspiele, Sonderveranstaltungen und besonders aufwendige Produktionen können besondere Preise festgesetzt werden. In sämtlichen Eintrittspreisen, auch in den Abonnementspreisen, sind die Urheberabgabe, die Garderobengebühr, die Altersversorgungsabgabe und die Zuschläge für besonders aufwendige Produktionen enthalten.

2.3 Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind auf der Homepage, in den Publikationen einzusehen oder an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

2.4 Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Der Ausweis ist unaufgefordert im Original beim Einlass vorzuzeigen. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Kann der Ausweis im Original nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis an der Theaterkasse nachzuentrichten.

2.5 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

2.6 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

2.7 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucherin oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

Vertragsschluss; Kartenerwerb; Versand

3.1 Der Kaufvertrag zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung der Besucherin oder des Besuchers (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Besucher als Bestätigung eine Kunden- bzw. Auftragsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich (bei Internetverkauf per Email) mitgeteilt wird.

3.2 Die Besucherin oder der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater die Herausgabe des Mehrerlöses verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf bedarf einer gesonderten Genehmigung des Theaters.

3.3 Wünscht die Besucherin oder der Besucher eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr, die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem Besucher nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt. Die Besucherin oder der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich in Textform mitzuteilen.

3.4 Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch der Besucherin oder des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

3.5 Sofern der Besucherin oder dem Besucher eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist vom Besucher nicht wahrgenommen wird.

Bestellte Karten müssen innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden, sonst gehen sie wieder in den Verkauf. Ab elf Tage vor der Veranstaltung können die Karten bis zum Tag vor der jeweiligen Vorstellung bis 13.00 Uhr bezahlt werden, bei Montags- und Dienstagsvorstellungen bis zum Sonnabend vor der Veranstaltung bis 13.00 Uhr. Zum Vorstellungsbeginn (i.d.R. Abendkasse) reservierte Karten müssen bis 30 Minuten vor der jeweiligen Vorstellung abgeholt werden. Bei telefonisch reservierten Karten liegt das Risiko der korrekten Reservierung bei der Besucherin oder dem Besucher.

3.6 Beim Print@home-Verfahren ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien verwendet werden, erhält nur der Besitzer, die oder der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zu der Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von der Kartenkäuferin oder dem Kartenkäufer, dessen Ticket vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets.

3.7 Die Abendkasse öffnet jeweils 45 Minuten vor Beginn einer Vorstellung. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendevorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

3.8 Eintrittskarten können nur bei Hinterlegung der Bankdaten angezahlt werden.

Gutscheine

4. Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, sich den Wert des Gutscheins auszahlen zu lassen.

Fälligkeit und Zahlung; Eigentumsvorbehalt; Verzug

5.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, EC-Karte, SEPA-Lastschrift, Überweisung oder per Kreditkarte erfolgen.

5.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine Gebühr von 10,-€ zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder die Besucherin oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten; Vorstellungsänderungen; Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Theater aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert.

6.2 Bei Vorstellungsänderung können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Etwaige Anfahrts- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Der Besucher erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises in Form eines Wertgutscheines, sofern die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) dem Theater vorliegen.

6.3 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater der Besucherin oder dem Besucher den Umtausch gegen einen anderen Termin dieser Vorstellung an, oder erstattet den Kaufpreis im Form eines Wertgutscheines gegen Rückgabe der originalen Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche der Besucherin oder des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Landestrauer, Stromausfall, Naturkatastrophe u. ä.) wird kein Ersatz gewährt.

6.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung aufgeführt war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.

6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen, Tauschgutscheinen oder Wahlabonnementgutscheine ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen.

6.6 Aufführungsbedingt kann es dazu kommen, dass von einigen Sitzplätzen die Sicht auf die Übertitelungsanlage nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ein Entschädigungsanspruch für Sichtverlust auf die Übertitelung besteht nicht.

6.7 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

Einlass

7.1 Der Einlass ist nur vor Beginn der Vorstellung möglich. Die verbindlichen Anfangszeiten ergeben sich aus den Veröffentlichungen (Monatsleporello; Homepage) des Staatstheaters; kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Später eintreffende Besucherinnen und Besucher können frühestens in der Vorstellungspause eingelassen werden.

7.2 Das Theater ist berechtigt Platzveränderungen vorzunehmen, falls dies aus künstlerischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

7.3 Ein Anspruch auf das Auftreten bestimmter Künstlerinnen oder Künstler besteht nicht.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

8. Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art von Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Datenschutz

9.1 Alle personenbezogenen Daten (Kartenverkauf, Abonnenten) werden im Rahmen der Geschäftsverbindungen verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Das Staatstheater nutzt die Daten auch, um Sie über gleiche oder ähnliche Produkte und Aktionen zu informieren. Sie haben die Möglichkeit diese Informationen schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu widersprechen. Ihren Widerruf richten Sie bitte an folgende Adresse:

Öffentlichkeitsarbeit
Theaterwall 28
26122 Oldenburg
presse@staatstheater.de

9.2 Beim Einlösen der Gutscheine besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzgruppe. Stehen nur noch Karten einer niedrigeren Platzgruppe zur Verfügung, kann der Unterschiedsbetrag für weitere Karten verrechnet werden. Für Karten einer höheren Platzgruppe ist der Differenzbetrag zu entrichten.

9.3 In begründeten Fällen ist das Staatstheater berechtigt, Vorstellungen auf einen anderen Termin zu legen bzw. das Programm zu ändern, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementspreises oder auf Ausstellung einer Gutschrift besteht. Soweit aus technischen oder künstlerischen Gründen Sitzplätze wegfallen müssen (z.B. Aufstellen eines Mischpultes o.ä.) werden für die Vorstellung Ersatzplätze bereitgestellt.

Garderobe

10.1 Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände) ist beim Garderobenpersonal abzugeben.

10.2 Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haftet das Theater für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände und beträgt höchstens 500 €.

10.3 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke muss unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Besucherin oder der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke wird ein  Geldersatz von 4,-- EUR verlangt.

Hausrecht

11.1 Das Theater übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucherinnen und Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucherinnen oder Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucherin oder der Besucher die Vorstellung stört oder andere Besucherinnen oder Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

11.2 Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand während einer Aufführung mitgeführt werden.

11.3 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume der Spielstätten und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

 

Stand: März 2021

Eine Einrichtung des Landes Niedersachsen

Das Oldenburgische Staatstheater wird gefördert von der

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